ÜBER UNS
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Landesfachverbandes der Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Landes Brandenburg e.V.
Gegründet wurde der Fachverband am 19. September 1990 in Eisenhüttenstadt, Landkreis Oder-Spree. Er dient gemeinnützigen Zwecken und finanziert sich ausschließlich über seine Mitgliedsbeiträge.
Mitglieder unseres Verbandes sind brandenburgische Städte, Gemeinden und Einzelpersonen. Der Verband ist Mitglied im Bundesfachverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V., mit Sitz in Bad Salzschlirf.
Unsere ausschließliche Aufgabe ist, die Standesbeamtinnen, Standesbeamten und der im Personenstandswesen tätigen Sachbearbeiter unseres Landes aus- und fortzubilden. Die Aufgabenstellung ergibt sich aus § 2 unserer Satzung. Wir üben diese Aufgabe im Auftrag und im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg aus. Neben der Aus- und Fortbildung wirkt der Verband beratend bei der Vorbereitung von Gesetzen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei Einzelentscheidungen auf dem Gebiet des Personenstandswesens und verwandter, übergreifender Rechtsgebiete mit.
Für die Durchführung der Aus- und Fortbildung sind erfahrene, kompetente Standesbeamtinnen und Standesbeamte, als Fachberater tätig. Sie bieten neben den eintägigen Kreisschulungen im Frühjahr und Herbst auch kostenlos mündliche und schriftliche Beratung für unsere Mitglieder an. Dazu nutzen wir auch unsere Internetseite. Sie ist die geeignete Informationsplattform, um die Standesbeamtinnen, Standesbeamten, Aufsichtsbehörden und allen kommunalen Mitarbeitern, die mit Fragen des Personenstandsrechts und den damit verwandten Gebieten konfrontiert werden, mit den neuesten Veränderungen vertraut zu machen.
Zur Beantragung der Mitgliedschaft im Landesfachverband wenden Sie sich bitte an den für Ihren Bereich zuständigen Vertreter/-In oder Sie nutzen das Kontaktfomular für allg. Fragen.
Aktuell - Ticker
22.08.2024
Fachtagung im Personenstandswesen 11./12.10.2024
Vorträge, Tagungsprogramm, Informationen zur Mitgliederversammlung und wichtige Informationen zur Anreise finden sie hier
05.08.2024
Das Selbstbestimmungsgesetz in der Praxis